Beitragsordnung des Turn- und Sportvereins Ahausen von 1927 e. V.

§1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung regelt die Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem Verein. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. Änderungen der Beitragsordnung können nur von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem festgelegten Zeitpunkt, ansonsten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.

§2 Beiträge

Beitragsart Beitragsbezeichnung Jährl. Beitrag
01 Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre 24,00 EUR
02 Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre ab 2. Kind 16,00 EUR
03 Erwachsene über 18 Jahre 48,00 EUR
06 Passive Mitglieder (auf Antrag) 24,00 EUR
21 Für die Sparte Ju-Jutsu wird ein Zusatzbeitrag als Landesabgabe für die Jahressichtmarken erhoben.
(Änderungen werden von der Mitgliederversammlung des NJJV beschlossen)
22,00 EUR

Für die Beitragshöhe ist der am 1. Januar bzw. bei Eintritt bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
Bei Eintritt innerhalb eines Jahres ist in den Beitragsklassen 01 bis 06 ein anteiliger Jahresbeitrag zu zahlen.

§3 Zahlweise und Fälligkeit

Entsprechend § 7 der Satzung verpflichten sich die Mitglieder, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen.
Der Jahresbeitrag wird in zwei Teilbeträgen im April und Oktober eines Jahres eingezogen.

Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich
mitzuteilen. Wird das versäumt und dem Verein entstehen dadurch Mehrkosten, gehen diese zulasten des
betreffenden Mitglieds.
Sofern keine Einzugsermächtigung vorliegt, wird zusätzlich eine Aufwandspauschale von 5,00 EUR erhoben. Die
Jahresbeiträge sind in einer Summe bis zum 30.04 eines Jahres zu zahlen.
Für jede erstellte Rechnung oder Mahnung wird zusätzlich eine Aufwandspauschale von 5,00 EUR erhoben.

Bezüglich unseres weiteren Vorgehens bei Beitragsrückständen beachten Sie bitte § 8 der Satzung!

§4 Allgemeines

Die Beitrags- und Gebührenordnung kann jederzeit durch den Gesamtvorstand erweitert, gekürzt oder geändert
werden und ist nicht abschließend.

§5 Inkrafttreten

Diese Beitrags- und Gebührenordnung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Sie ersetzt alle entsprechenden Regelungen
und Beschlüsse des TuS Ahausen, die bislang die Beiträge seiner Mitglieder beinhalten.

Die Genehmigung erfolgte auf der Jahreshauptversammlung am 14.03.2023

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.