Beitragsordnung des Turn- und Sportvereins Ahausen von 1927 e. V.
§1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung regelt die Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem Verein. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. Änderungen der Beitragsordnung können nur von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem festgelegten Zeitpunkt, ansonsten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
§2 Beiträge
Beitragsart | Beitragsbezeichnung | Jährl. Beitrag |
---|---|---|
01 | Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre | 24,00 EUR |
02 | Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre ab 2. Kind | 16,00 EUR |
03 | Erwachsene über 18 Jahre | 48,00 EUR |
06 | Passive Mitglieder (auf Antrag) | 24,00 EUR |
21 | Für die Sparte Ju-Jutsu wird ein Zusatzbeitrag als Landesabgabe für die Jahressichtmarken erhoben. (Änderungen werden von der Mitgliederversammlung des NJJV beschlossen) |
22,00 EUR |
Für die Beitragshöhe ist der am 1. Januar bzw. bei Eintritt bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
Bei Eintritt innerhalb eines Jahres ist in den Beitragsklassen 01 bis 06 ein anteiliger Jahresbeitrag zu zahlen.
§3 Zahlweise und Fälligkeit
Entsprechend § 7 der Satzung verpflichten sich die Mitglieder, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen.
Der Jahresbeitrag wird in zwei Teilbeträgen im April und Oktober eines Jahres eingezogen.
Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich
mitzuteilen. Wird das versäumt und dem Verein entstehen dadurch Mehrkosten, gehen diese zulasten des
betreffenden Mitglieds.
Sofern keine Einzugsermächtigung vorliegt, wird zusätzlich eine Aufwandspauschale von 5,00 EUR erhoben. Die
Jahresbeiträge sind in einer Summe bis zum 30.04 eines Jahres zu zahlen.
Für jede erstellte Rechnung oder Mahnung wird zusätzlich eine Aufwandspauschale von 5,00 EUR erhoben.
Bezüglich unseres weiteren Vorgehens bei Beitragsrückständen beachten Sie bitte § 8 der Satzung!
§4 Allgemeines
Die Beitrags- und Gebührenordnung kann jederzeit durch den Gesamtvorstand erweitert, gekürzt oder geändert
werden und ist nicht abschließend.
§5 Inkrafttreten
Diese Beitrags- und Gebührenordnung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Sie ersetzt alle entsprechenden Regelungen
und Beschlüsse des TuS Ahausen, die bislang die Beiträge seiner Mitglieder beinhalten.
Die Genehmigung erfolgte auf der Jahreshauptversammlung am 14.03.2023